Förderung Digitalisierung
Megatronik - Forward Engineering

Förder­fähige Digitalisierungs­maßnahmen
für Pflege­einrichtungen
(§ 8 Absatz 8 SGB XI)

F&oum;rdermittel Digitalisierung in der Pflege

Noch bis zum 31.12.2021 Verlängert bis zum 31.12.2023 können Pflegeeinrichtungen Fördergelder zur Digitalisierung beantragen. Wir unterstützen Sie bei der Ideenfindung und Antragstellung.

Unsere Leistungen für Sie

Die Megatronik hilft in allen IT-Angelegenheiten - punktuell oder als vollumfänglicher Partner. Werfen Sie einen Blick auf unsere Leistungen.
Wir beraten Sie gerne zu technischen Aufrüstungen, egal ob Sie Schreibmaschinen durch Computer ablösen oder Headsets, Webcams und ein Telepräsenzsystem anschaffen wollen. 📞 Kontakt 📧

Förderfähige Leistungen

Die Intention des Pflegepersonalstärkungsgesetz (PpSG) - und letztlich ausschlaggebend dafür ob ein Antrag bewilligt wird - ist, dass Ihnen und Ihren Mitarbeitern durch technische Modernisierungsmaßnahmen die Arbeit erleichtert wird, so dass Sie sich künftig noch besser auf die Bedürfnisse fokussieren können. Zusammengefasst sind alle Anschaffungen oder Erweiterungen förderfähig, die Pflegekräften Zeit sparen, so dass ein größerer Teil des Arbeitstages am Patienten verbracht werden kann.

In seinen Richtlinien zur Digitalisierungförderung legt der GKV-Spitzenverband dar, wie, bis wann und bei wem Anträge zu stellen sind und welche Ausgaben Gegenstand der Förderung sein sollen. Das Dokument finden Sie unten unter Downloads. Hier ein Auszug:

"Förderfähig sind einmalige Anschaffungen von digitaler oder technischer Ausrüstung sowie damit einhergehende Kosten der Inbetriebnahme wie der Erwerb von Lizenzen oder die Einrichtung von WLAN, die insbesondere
  • die Entbürokratisierung der Pflegedokumentation,
  • die Dienst- und Tourenplanung,
  • das interne Qualitätsmanagement,
  • die Erhebung von Qualitätsindikatoren,
  • die Zusammenarbeit zwischen ärzten und stationären Pflegeeinrichtungen (einschließlich Videosprechstunden),
  • die elektronische Abrechnung pflegerischer Leistungen nach § 105 SGB XI sowie
  • die Aus-, Fort-, Weiterbildung oder Schulung, die insbesondere im Zusammenhang mit der Anschaffung von digitaler oder technischer Ausrüstung stehen"

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